Beratungsprojekte erstatten Anzeige wegen NPD-HetzschriftFlugblatt der rechtsextremen Partei befördert fremdenfeindliche Vorurteile Aus Sicht der Projekte erfüllen einige Passagen in der Flugschrift den Straftatbestand der Volksverhetzung insbesondere weil sie dazu geeignet sind, Menschen wegen ihrer Herkunft zu diskriminieren und somit dem im Grundgesetz formulierten Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufen. Der so genannte „Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung“ ist gespickt mit fremdenfeindlichen Begründungszusammenhängen. So wird in dem Papier u. a. die ersatzlose Streichung des einklagbaren Rechtes auf Asyl postuliert und die Schaffung eines „nationalen Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetzes“ gefordert. Die in Berlin erscheinende „Morgenpost“ hatte bereits im Dezember letzten Jahres darüber berichtet, dass der auf der Flugschrift angegebene Verantwortliche im Sinne des Presserechtes, der NPD-Funktionär Jörg Hähnel, für die Publikation verurteilt worden sei (mehr dazu hier…). Der rechtsextreme Liedermacher und ehemalige Berliner NPD-Landesvorsitzende erhielt demnach einige zehnmonatige Bewährungsstrafe und musste 1.000 Euro Strafe zahlen. |
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