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23. Mai 2008 / Dessau-Roßlau Aus der Antwort einer kleiner Anfragen an die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht hervor, dass am benannten Tag eine Anzeige wegen Paragraph 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) bei der Polizei erstattet worden ist. Nähere Umstände sind diesbezüglich nicht bekannt.
Quellen: |
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